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Nikolaus von Hontheim 1701 - 1790

Kirchenrechtler und Vertreter der katholischen Aufklärung

(Abb.1) Nikolaus von Hontheim

Das Tragen von Perücken war in Frankreich schon seit Sonnenkönig Ludwig XIV im 17. Jahrhundert modern. Im 18. Jahrhundert erreichte Frankreichs Mode auch das Deutsche Reich. So wurde das 18. Jahrhundert unter den deutschen Adeligen zu einer Zeit der Eleganz. Noch nie hatten wir so reich geschmückte Frisuren bei Männern und Frauen. Was man mit natürlichem Haar nicht erreichen konnte, erreichte man mit Perücken. Weit abseits vom natürlichen Aussehen wurde das Haar in der Synchronie zum “Rokoko“ Stil getragen.

Als Nikolaus von Hontheim am 27.01.1701 als Sohn einer alteingesessenen und angesehenen Familie in Trier geboren wurde, trug Trier schon die Narben vieler Kriege und hatte mit rund 2700 Einwohner (mit Geistlichen ca. 4000) den absoluten Tiefpunkt erreicht. Das Reich und die Kirche waren bereits konfessionell in ein katholisches und protestantisches Lager gespalten. Die Mehrheit der Bevölkerung konnte zudem weder lesen noch schreiben und war noch zutiefst von Religion, Tradition und Sitte geprägt.

Doch unter ihr wuchs zu jener Zeit ein neues bürgerliches Selbstbewusstsein heran. Schon zu lange hatte die Kirche Fortschritt und Entwicklung aufgehalten oder verhindert.

Es begann die Zeit der kirchlich-religiösen Aufklärung. Im Volk entwickelte sich das Verlangen, durch rationales Denken und Vernunft alle den Fortschritt behindernde Strukturen zu überwinden oder abzuschaffen. Die Religionsbestimmung sollte dem Menschen selbst, und nicht mehr der Kirche obliegen - dazu wurde die Trennung von Staat und Kirche vorangetrieben. Die Allmacht des Papstes sollte erheblich beschnitten und auf ein allgemeines Konzil als oberste Instanz übertragen werden. Auch die gefürchteten Hexenprozesse und Folter sollte gänzlich abgeschafft werden.

(Abb.2) Ludwig, XIV mit königlicher Perücke
(Abb.3) J.S. Bach trug ebenfalls eine Perücke

Im Wesentlichen stand die katholische Kirche vor einer grundsätzlichen, dem modernen Zeitgeist anzupassenden Erneuerung. Im Laufe dieser als Katholische Aufklärung in die Geschichte eingegangen Phase, wurde die Macht der katholischen Kirche im Reich erheblich geschwächt.

Im riesigen Erzbistum Trier war Nikolaus von Hontheim einer der ersten und einer der bedeutendsten Repräsentanten der kirchlich-religiöse Aufklärung. Er selbst verstand sich als Angehöriger der Reichskirche und versuchte für die Bischöfe der katholischen Kirche eine Art Unabhängigkeit vom Papst herzustellen.

(Abb.4) Kupferstich - Johann Nikolaus von Hontheim, 1787

Im Jahr 1713 erhielt er im Alter von 12 Jahren die Anwartschaft auf ein Kanonikat des Sankt Simeonstift in Trier. Folgend besuchte er das Jesuitengymnasium und studiert wenige Jahre später Theologie und Rechtswissenschaft. 1724 erlang er die Doktorwürde beider Rechte, entschied sich dann für eine Priesterlaufbahn. 1726 reiste Nikolaus von Hontheim für ein Jahr nach Rom. Hier vertrat er das Trierer Simeonstift bei einem Rechtsstreit und konnte sich in diesem Jahr auch ein Bild der Verwaltungspraxis der Kurie machen.

1728 wurde Nikolaus von Hontheim in Trier zum Priester geweiht.  Von 1733 bis 1738 lehrte er als Professor römisches Recht an der alten Universität in Trier. Ab 1738 wurde er zum Generalvikar und geistlichem Richter des Untererzstifts Koblenz gewählt und 1742 zum Geheimrat des Erzbischofs Franz Georg ernannt.

Als Johann Nikolaus von Hontheim im Jahr 1748 zum Weihbischof von Trier ernannt wurde, wurde er auch mit der Verwaltung der französischen Teile der Trierer Erzdiözese betraut.

Im Jahr 1750 veröffentlichte Nikolaus von Hontheim seine 3 Bänder umfassenden Werke zur Trierer Kirchen- und Bürgergeschichte, die Historia Trevirensis Diplomatica et Pragmatica.   Bereits sieben Jahre später folgte im Jahr 1757 der Prodromus - die kritische Darstellung der Frühgeschichte Triers in 2 Bändern.

(Abb.5) Historia Trevirensis Diplomatica et Pragmatica, 1750
(Abb.6) Darst. Prodromus Historia, 1757


(Abb.7)

Familienwappen von Hontheim

Im Jahr 1763 veröffentlichte er unter dem Pseudonym Justinus Febronius ein in Latein verfasstes Buch mit dem Titel De statu ecclesiae et legitima potestate Romani Pontificis (Übersetzt: Buch von dem Zustand der Kirche und der rechtmäßigen Gewalt des römischen Papstes). Ein Jahr später erschien die deutsche Fassung seines umfassenden Werkes. 

In dieser gefährlichen Schrift (deshalb auch unter einem Pseudonym) lehrte Hontheim alt-religiöse Werte aus Zeiten als der Papst den Bischöfen noch etwa gleichgestellt war.

Zum einem richtete sich die Schrift genau gegen den - mittlerweile als absolutistischen Herrscher an der Spitze des Kirchenstaats stehenden Papst. Dieser müsse sich einem allgemeinen Konzil unterordnen. Unfehlbar seien nur die Kirche und ein Konzil, nicht der Papst. Und nur das Konzil sei zudem alleiniger Träger der Kirchengewalt.

Zum anderen ging es um die Verstärkung der bischöflichen Stellung gegenüber dem Papst. So sollte den weltlichen Landesherrn zur Durchsetzung von Reformationen größere Rechte innerhalb der Kirche eingeräumt werden. Eine Entscheidung des Papstes bedürfe erst einer Zustimmung der Bischöfe um Wirksam zu sein. Ihm wird lediglich ein Ehrenvorrang mit Aufsichtshoheit unter den Bischöfen gewährt - ist ihnen aber sonst gleichgestellt.

Es ging Hontheim nicht darum ein Staats­kir­chen­tum zu installieren, es ging darum sich die (erz)bischöflichen Rechte durch das Reich (dem Staat) abzusichern.

Und letztendlich sollte sein Werk durch die Berufung auf die frühe Kirche, samt Bibel und Kirchenväter, sowie die Abschaffung der Missstände innerhalb der Kirche und der Machteinschränkung des Papstes zur Wiedervereinigung der Konfessionen führen (was aber aufgrund der unüberwindbaren theologischen Differenzen erfolglos blieb).

(Abb.8)
(Abb.9) Trierer Erzbischof C. Wenzeslaus

Bis 1770 folgten Neuauflagen und Fortsetzungen seines Werkes. Die Lehren seines Buches bewirkten ein unglaubliches Aufsehen beim Volk und wurden zum Auslöser einer Flut von papstfeindlicher Schriften. Der Klerus tobte. 1764 ließ der Papst das Buch verbieten und auf den Index verbotener Schriften setzen. Anschließend wurde Febronius‘ Werk in Rom symbolisch verbrannt.

Noch als Autor unerkannt wirkte er bis 1777 als Kanoniker im Simeonstift weiter, bis ihm 76jährig ein päpstlich gesinnter Gegner an die Seite gestellt wurde. Ohne sich noch aufreiben zu wollen gab Nikolaus von Hontheim sein Kanonikat und das Amt des Generalvikars ab und zog sich auf sein Schloss im heutigen Belgien zurück.

Bereits 1 Jahr später war es soweit. Hontheim wurde als Justinus Febronius enttarnt. Unter ständigen Drohungen und anhaltendem Druck - ausgeübt vom Papst und dem Trierer Erzbischof beugte er sich dem Willen der Kurie und unterzeichnete einen Widerruf seiner Lehren. Das konnte er gut tun, denn sein Werk war bereits innerhalb und außerhalb des Reiches gelesen und anerkannt worden. 

(Abb.10) Papst Clemens XIII.

Im Jahr 1781 – im Alter von 80 Jahren sah sich Nikolaus von Hontheim noch dazu genötigt eine Erklärung zu seinem Widerruf, mit dem Titel . „Ein Komentar des Febronius zu seinem Wiederruf“  zu veröffentlichen.

Johann Nikolaus von Hontheim starb im September 1790. Er wur­de in sei­ner Stifts­kir­che St. Simeon beigesetzt und 1803, bei der Freilegung des römischen Stadttors Porta Nigra, nach St. Gervasius (dem heutigen Angela-Merici-Gymnasium) überführt.  

In Spanien und Portugal erlangte sein Buch bereits die Bedeutung eines kirchlichen Gesetzbuches.

Hontheim stand mit seinen Lehren tatsächlich kurz vor maßgeblichen Änderungen und hätte es fast geschafft die Kirche zu reformieren. Aber durch unglückliche politische, kirchliche und kulturelle Veränderungen erlebte die gerade angefochtene päpstliche Zentralgewalt im 19. Jahrhundert eine Ausdehnung und Stärkung wie noch nie zuvor erlebt. Durch die Französische Revolution 1789, die Romantik und die besonders nach 1830 wirksame Restauration wurden die von der Aufklärung bestimmten Reformbestrebungen unterdrückt. Und 1870 wurde die Unfehlbarkeit des Papstes im Ersten Vatikanischen Konzil wieder dogmatisiert.

Grabinschrift:

„tan­dem li­ber, tan­dem tu­tus, tan­dem ae­ter­nus"

(end­lich frei, end­lich si­cher, end­lich in der Ewig­keit).

(Abb.11) Stich von Caspar Merian, 1670

Quellenangabe:

Abb.1: eigene Aufnahme, 19.05.2019 - gemeinfreie* Bilddatei  - Original im Stadtmuseum Trier Simeonstift

Abb.2: gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Louis_XIV_of_France.jpg

Abb.3: gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:JSBach.jpg

Abb.4:  gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Portrait_Johann_Nikolaus_von_Hontheim.tif

Abb.5:  eigene grafische Rekonstruktion - Herkunft des bildlichen Quellmaterials ist nach sorgfältiger Überprüfung und Recherche nicht mehr nachvollziehbar/auffindbar **

Abb.6:  eigene grafische Rekonstruktion - Herkunft des bildlichen Quellmaterials ist nach sorgfältiger Überprüfung und Recherche nicht mehr nachvollziehbar/auffindbar **

Abb.7:  gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wappen_von_Hundheim.png

Abb.8:  gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Febronius_De_Statu_Ecclesiae_1765_reprint.jpg

Abb.9:  gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Clemens_Wenzeslaus_von_Sachsen_-_Heinrich_Foelix_-_Domschatzkammer_Essen_(5102).jpg

Abb.10:  gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Papa_Clemente_XIII_Rezzonico.jpg

Abb.11:  gemeinfreie* Bilddatei - Wikimedia Commons - https://commons.wikimedia.org/wiki/File:St._Simeon_Trier_Caspar_Merian_1670_gross_new.jpg?uselang=de

 

* Dieses Bild ist gemeinfrei, denn
• das Werk wurde von seinem Rechteinhaber durch Verzicht auf das Urheberrecht als Public Domain nach amerikanischem Recht freigegeben, oder
• das Werk wurde unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt, dass es von jedermann frei benutzbar und veränderbar ist (§ 31 Abs. 1 UrhG), oder
• die Urheberrechtsschutzdauer ist abgelaufen, weil mindestens 70 Jahre - bei Fotos: 50 Jahre - seit dem Tod des Urhebers vergangen sind, oder
• eine Anwendung des Copyright kommt nicht in Frage, da eine bloße technische Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage vorliegt oder das Werk über keine eigene Schöpfungshöhe verfügt

Weitere ausführliche Informationen gibt es in den Wikipedia-Artikeln Gemeinfreiheit und "Bildrechte".

 

** grafisch veränderte Quellen - Ursprung der Quellen unbekannt !  Sollte jemand Ansprüche an den Quelldaten haben, bitte ich um Kontaktaufnahme - ich werde sofort die Bilder auf Wunsch entfernen oder einen entsprechenden Quellenvermerk machen.

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