Zwei Jahre nach Kaiser Konstantins Tod wurde Ambrosius, der große Mailänder Bischof des 4. Jahrhunderts im Jahre 339 von einer spätrömischen Adelsfamilie in Trier geboren. Sein Vater war seit 334 Statthalter von Gallien, Spanien und Britannien mit Sitz in Trier. Er hatte die Befehlsgewalt über eines der 4 römischen Teilreiche seit Kaiser Diokletian‘s 4-Kaiser-System.
Als sein Vater im Jahr 354 in Trier starb, siedelte die Familie von Trier nach Rom über, wo Ambrosius Jura studierte und Beamter des römischen Reiches wurde. Im Jahr 365 erlangte er eine der begehrten Zulassungen als Anwalt und bereits 5 Jahre später wurde er zum Stadthalter von Oberitalien mit dem Sitz in Mailand erhoben.
Plötzlich starb der arianische Bischof von Mailand und im Zuge der bischöflichen Neuwahlen drohten Unruhen auszubrechen. Die Mailänder Kirche war, wie die gesamte Kirche dieser Epoche in zwei Lager gespalten. Auf der einen Seite standen die Anhänger des (abgesetzten Bischofs) Athanasius. (Sie sahen Gott als Wesenseinheit und Wesensgleichheit in drei Gestalten, nämlich in Form von Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist. Alle drei vereint ergeben den einen allesumfassenden Gott. (Dreifaltigkeit oder Trinität)). Für die Arianer (Arianismus) hingegen war die Wesensgleichheit von Gott, Sohn und dem Heiligem Geist eine Irrlehre, da sie eindeutig dem Monotheismus (nur einen einzigen Gott zu huldigen) wiedersprach. Der Sohn Gottes, wie auch der Heilige Geist genieße gegenüber Gottvater nur eine untergeordnete – keine gleichkommende Stellung. Die zum Dogma erhobene Dreifaltigkeit war aus ihrer Sicht pure Häresie (eine Lehre, die im Widerspruch zu kirchlich-religiösen Glaubensgrundsätzen steht).