Abb.1 (Tourismus): ©Petair - stock.adobe.com - ID: 43598483
Abb.2 (Hist. Bauwerke): ©mojolo - stock.adobe.com - ID: 70690985
Abb.3 (Trierer Originale): eigene Grafik aus gemeinfreierm Bildmaterial
Abb.4 (Stadtgeschichte): Datenquelle: Arbeitsgemeinschaft Kataster und Kartographioe der Großregion, www.gis-gr.eu - CC BY-SA4.0
Abb.5 (Altstadtfest): eigene Grafik, 2019
Abb.6 (Zurlaubener Fest): @Astarot - stock.adobe.com - ID: 129588207
* Dieses Bild ist gemeinfrei, denn
• das Werk wurde von seinem Rechteinhaber durch Verzicht auf das Urheberrecht als Public Domain nach amerikanischem Recht freigegeben, oder
• das Werk wurde unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt, dass es von jedermann frei benutzbar und veränderbar ist (§ 31 Abs. 1 UrhG), oder
• die Urheberrechtsschutzdauer ist abgelaufen, weil mindestens 70 Jahre - bei Fotos: 50 Jahre - seit dem Tod des Urhebers vergangen sind, oder
• eine Anwendung des Copyright kommt nicht in Frage, da eine bloße technische Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage vorliegt oder das Werk über keine eigene Schöpfungshöhe verfügt
Weitere ausführliche Informationen gibt es in den Wikipedia-Artikeln Gemeinfreiheit und "Bildrechte".